Zweckverband
Aus Umweltglossar
Der Zweckverband
Zu der wohl bekanntesten Form kommunaler oder regionaler Kooperation zählt der Zweckverband. Er hat eine lange Tradition. Schon das Kommunalrecht Ende des 19. Jahrhunderts kannte Zweckverbände. Der Zweckverband ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss, mit dessen Hilfe mehrere Gemeinden oder Gemeindeverbände einzelne, von vornherein festgesetzte Aufgaben bewältigen, z.B. den Betrieb der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung oder den Öffentlichen Personennahverkehr. Seiner Rechtsnatur nach ist der Zweckverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein Gemeindeverband
Satzung und Organe
In der Verbandssatzung sind die Mitglieder, die Aufgaben und die Namen ebenso wie die Art der Finanzierung festgelegt. Letztere erfolgt je nach Aufgabe durch Erwirtschaftung eigener Einnahmen, z.B. Gebühren, durch Zuweisungen oder durch eine Umlage. Organe des Zweckverbandes sind regelmäßig die Zweckverbandsversammlung und der Verbandsvorsteher. Die Zweckverbandsversammlung besteht aus Delegierten der Mitglieder. Da jede Mitgliedskommune Delegierte in die Zweckverbandsversammlung entsendet, reicht die Zahl der Sitze häufig nicht für eine Vertretung der kleineren Fraktionen aus. Darüber hinaus tagen Zweckverbände in der Regel nicht-öffentlich.
