Wasserrecht

Aus Umweltglossar

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Das Wasserrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, das die Bewirtschaftung der Gewässer zum Gegenstand hat.

Bewirtschaftung bedeutet in diesem Zusammenhang die Gestaltung von Gewässern, die Nutzung von Wasser z.B. als Trinkwasser, zur landwirtschaftlichen Beregnung, zur Kühlung von Elektrizitätswerken, Wärmepumpen usw.

Die Aufgabe des Wasserrechtes ist weiters

  • das Wasser in seinem natürlichen Kreislauf und in allen Aggregatzuständen (Fließgewässer, stehende Gewässer, Grundwasser, Schnee, Eis, Dampf) vor nachteiligen Eingriffen zu schützen,
  • die Vorsorge für die Erhaltung einwandfreier Wasserreserven
  • die Sanierung verunreinigter Gewässer
  • der Schutz von Mensch und Eigentum vor Wassergefahren (Hochwasser)
  • die Ordnung der an die vorhandenen Wasserressourcen gestellten Nutzungsansprüche
  • die Sicherung der der Allgemeinheit zustehenden Befugnisse an Gewässern ("Gemeingebrauch").

Deutschland

Für Deutschland gilt:

In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für das Wasserrecht zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund besitzt nur die Kompetenz für die Rahmengesetzgebung, im übrigen ist das Wasserrecht Ländersache. Deswegen gibt es kein "Bundeswassergesetz", sondern das Wasserhaushaltsgesetz als Rahmengesetz des Bundes und Wassergesetze der Länder, die alle den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entsprechen müssen. Die Länder koordinieren ihre Wasserpolitik im Rahmen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).

Das Wasserrecht spielt nicht nur bei Maßnahmen des Wasserbaus eine Rolle, sondern ist bei vielen anderen Genehmigungs- oder Planungsverfahren zu beachten, so zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder der städtebaulichen Planung nach dem Baugesetzbuch.

Nicht zum Wasserrecht gehören einige für Verbraucher wichtige Vorschriften wie die Trinkwasserverordnung oder die "Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser" (kurz: Tafelwasserverordnung). Diese dem Gesundheitsschutz dienenden Vorschriften gehören zum Lebensmittelrecht.

Österreich

Für Österreich gilt:

In Österreich liegt die Gesetzgebungskompetenz alleine auf der Bundesebene. Wichtigste Rechtsquelle ist das Wasserrechtsgesetz 1959 in der aktuellen Fassung, in die auch die Wasserrahmenrichtlinie der EU Eingang gefunden hat (siehe oben).

Weitere Rechtsquellen sind: Hydrographiegesetz 1979, Wasserbautenförderungsgesetz 1985, Wildbach- und Lawinenverbauungsgesetz, Altlastensanierungsgesetz.

Berührungspunkte gibt es mit zahllosen anderen Rechtsmaterien, wie Straßenrecht, Baurecht, Gewerberecht, Bergrecht, Forstrecht, Eisenbahnrecht, Schifffahrtsrecht, Elektrizitätsrecht, Abfallrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Lebensmittelrecht. Diese zählen aber nicht zum Wasserrecht im engeren Sinn.

Wasser(benutzungs)rechte werden gewöhnlich im Wasserbuch eingetragen.

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Ein Gemeinschaftsprojekt der Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE und der Niedersächsischen Umweltstiftung
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