Raumordnung
Aus Umweltglossar
Raumordnung in Deutschland
Unter Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten (Regionen, Länder, Bundesgebiet) zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung des Lebensraumes zu verstehen. Gesetzlich geregelt ist die Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland im Raumordnungsgesetz (ROG).
Die Raumordnung soll die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führen soll. Dabei sind folgende Leitvorstellungen zu beachten:
- die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft und in der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen ist zu gewährleisten
- die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen und zu entwickeln
- die Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen sind zu schaffen
- Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung sind langfristig offen zu halten
- die prägende Vielfalt der Teilräume ist zu stärken
- gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen sind herzustellen
- die räumlichen und strukturellen Ungleichgewichte zwischen den bis zur Herstellung der Einheit Deutschlands getrennten Gebieten sind auszugleichen
- die räumlichen Voraussetzungen für den Zusammenhalt in der Europäischen Gemeinschaft und im größeren europäischen Raum sind zu schaffen
Um diese Leitziele zu erreichen sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen abzustimmen, widersprüchliche Ansprüche an den Raum abzuwägen und die auftretenden Konflikte auszugleichen. Wesentliche Planungsinstrumente, die in den Plänen und Programmen der Raumordnung eingesetzt werden, sind:
- System der Zentralen Orte
- Aufbau von Entwicklungsachsen
- Prinzip der Vorranggebiete
- Aufbau städtischer Netze
Raumplanung hingegen ist die Gesamtheit aller zur Erarbeitung, Aufstellung und Durchsetzung einer erstrebten strukturräumlichen Ordnung (Raumordnung) eingesetzten planerischen Mittel.
