Lärmschutz

Aus Umweltglossar

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Lärmschutz bedeutet insbesondere Schutz vor:

  • Fluglärm
  • Straßenlärm
  • Schienenlärm
  • Gewerbelärm
  • Sportlärm
  • Freizeitlärm

Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Lärmschutz ist notwendig, da Lärm zu vielfältigen Gesundheitsgefahren führt, u. a.:

  • Schädigung des Ohrs und Gehörs
  • Schädigung des Immunsystems
  • Schädigung des Herz-Kreislauf-Systems
  • Stress

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Regelungen

Bundesrepublik Deutschland

Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausglich zwischen Lärmverursacher wie z.B Anlagenbetreibern oder auch der abendliche Grillfete und der betroffen Nachbarschaft. Für anlagenbezogen Lärm ist im wesentlichen das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nachgeordenten Verordnungnen einschlägig. Zu nennen sind:

16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung

18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung

24. BImSchV - Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverodnung

32. BImSchV - Maschinen- und Gerätelärmschutzverordnung

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).

Zur Bewertung von Freitzeitlärm wurde in verschieden Bundesländern die sogenannte "Freizeitlärmrichtlinie" eingeführt. Diese gilt für den Bereich des Freizeitlärms, der nicht bereits als Sportlärm durch die 18 BImSchV geregelt ist.

In der Regel enthalten diese Vorschriften keine Grenzwerte, sondern Richtwerte, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann.

Europäische Union

Auf europäischer Ebene wurde 2002 die Umgebungslärmrichtline 2002/49 EG verabschiedet. Diese ist seit dem 24. Juni 2005 durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in nationales Recht umgesetzt (Änderung des BImSchG §§ 47 a-f BImSchG).

Bis 30. Juni 2007 sind strategische Lärmkarten aufzustellen für:

  • Ballungsräume > 250.000 Einwohner
  • Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr
  • Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr
  • Großflughäfen

Bis 18. Juli 2008 sind Aktionspläne aufzustellen, um Lärmproblem zu regeln.

Methoden des Lärmschutzes

Technisch unterscheidet man:

  • aktiven Lärmschutz. Er umfasst Maßnahmen an der Schallquelle, also z. B. leisere Autos, Leisehäcksler, Dämmung von Industrieanlagen, Flugverbote, Lärmschutzwände und -wälle,
  • passiven Lärmschutz. Er umfasst Maßnahmen am Immissionsort, also z. B. lärmgedämmte Fenster.


Weblinks

Umweltbildung für Arbeitnehmer
Ein Gemeinschaftsprojekt der Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE und der Niedersächsischen Umweltstiftung
Persönliche Werkzeuge