Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Aus Umweltglossar
Am 7. Oktober 1996 traten das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und das ergänzende untergesetzliche Regelwerk mit einer Reihe neuer Verordnungen in Kraft. Dadurch gilt ein neues Abfallrecht, das stärker als bisher die Vermeidung von Abfällen fordert und den Einstieg Deutschlands in die Kreislaufwirtschaft fördert. Damit wird zugleich eine Trendwende beim Rohstoffverbrauch eingeleitet.
