Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Aus Umweltglossar

Wechseln zu: Navigation, Suche

Am 7. Oktober 1996 traten das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und das ergänzende untergesetzliche Regelwerk mit einer Reihe neuer Verordnungen in Kraft. Dadurch gilt ein neues Abfallrecht, das stärker als bisher die Vermeidung von Abfällen fordert und den Einstieg Deutschlands in die Kreislaufwirtschaft fördert. Damit wird zugleich eine Trendwende beim Rohstoffverbrauch eingeleitet.

Download des pdf von Juris zum Gesetz

Umweltbildung für Arbeitnehmer
Ein Gemeinschaftsprojekt der Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE und der Niedersächsischen Umweltstiftung
Persönliche Werkzeuge