Gelbe Tonne

Aus Umweltglossar

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Über die „Gelben Tonnen/Gelben Säcke“ werden Leichtverpackungen mit dem „Grünen Punkt“ entsorgt.

Dazu gehören:

  • Kunststoffverpackungen, wie z. B. Tragetaschen, Beutel, Flaschen, Dosen, Becher, Schaumstoffe für Obst, Gemüse;
  • Verpackungen aus Weißblech, wie z. B. Konserven-, Getränkedosen (auf Bepfandung achten!), Kronen-, Schraubverschlüsse, Schraubdeckel;
  • Verpackungen aus Aluminium, wie z. B. Schalen, Deckel, Folien, leere Spraydosen und

Verbundverpackungen, wie Getränkekartons, Vakuumverpackungen (z. B. Kaffee) usw.

Alle Verpackungen sind restentleert, löffelrein und nicht ineinander gestapelt in die Sammelbehältnisse zu geben. Die Verpackungen müssen nicht extra ausgespült werden. Bei Getränkeverpackungen ist auf die Rückgabemöglichkeit bepfandeter Verpackungen zu achten.

Wegwerfwindeln, kompostierfähige Abfälle, Restabfälle und Alttextilien gehören nicht in die „Gelben Tonnen/Gelben Säcke“. Nichtverpackungen wie Kunststoffschüsseln, Styropordeckenplatten, Kunststoffstühle, Spielzeug, Wäschekörbe u.ä. sind über den Restabfall bzw. den Sperrmüll zu entsorgen.

Glasverpackungen mit dem „Grünen Punkt“, wie z. B. Konservengläser oder Weinflaschen, werden farbgetrennt über die aufgestellten Glascontainer, Verpackungen aus Papier und Pappe über die am Grundstück aufgestellten Papiertonnen eingesammelt.

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Ein Gemeinschaftsprojekt der Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE und der Niedersächsischen Umweltstiftung
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