Entsorgung

Aus Umweltglossar

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Der Begriff Entsorgung umfasst die Beseitigung oder Verwertung von Abfällen.

Unter Beseitigung versteht man dabei die Abgabe an die Umwelt unter Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte (meist bei flüsssigen und gasförmigen Abfällen, gegebenefalls nach vorheriger chemischer Umwandlung oder Verdünnung) oder die Überführung in ein Endlager (meist bei festen Abfällen, gegebenenfalls nach vorheriger Konditionierung und Verpackung). Unter Verwertung versteht man das Wiederverwenden der Abfälle oder eines Teils davon (Recycling).

Die Entsorgung von Abfällen gilt als eine der wichtigsten Umweltfragen unserer Zeit, wobei insbesondere die großen Mengen ein Problem darstellen. Zur Endlagerung von Abfällen benötigt man Mülldeponien oder andere geeignete Endlagerplätze, z.B. ehemalige Bergwerke oder Salzstöcke. Sofern hier der Abfall als Versatzgut zum Füllen der Hohlräume und damit prinzipiell zur Verhinderung von Bergschäden dient, kann die Untertageverbringung auch als eine Form der Verwertung angesehen werden. An die Entsorgung von Sonderabfällen werden besondere Anforderungen gestellt.


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