Endlagerung

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Warnzeichen W05: „Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen“
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Warnzeichen W05:
„Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen“

Unter der Endlagerung versteht man allgemein die Entsorgung von Abfällen durch deren Verbringung in eine speziell dafür angelegte Einrichtung, das so genannte Endlager.

Eine Wiederverwertung ist in diesem Fall normalerweise nicht mehr vorgesehen, es sei denn, man trifft gezielte Vorkehrungen, um die Abfälle bei Bedarf wieder aus dem Endlager zu holen. In diesem Falle spricht man auch von "rückholbarer Endlagerung". Meist wird der Begriff im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle verwendet. Aufgrund des Gefährdungspotentials ist es dabei notwendig, die radioaktiven und chemotoxischen Bestandteile der Abfälle von der Biosphäre zu isolieren.

Das deutsche Endlagerungskonzept sieht vor, alle Arten von radioaktiven Abfällen in tiefen geologischen Formationen einzulagern. Im Unterschied zu früher und abweichend zu fast allen anderen Ländern soll dies in einem einzigen Endlager geschehen, das etwa 2030 verfügbar sein soll.

Mit den entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten wurde sehr früh begonnen. Bereits im Rahmen des zweiten Atomprogramms der Bundesregierung (1963-1967) wurden konkrete Schritte zur Realisierung einer sicheren Beseitigung der Abfälle unternommen. Im Salzbergwerk Asse wurden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für die Endlagerung durchgeführt und von 1967-1978 im Rahmen von Versuchs- und Demonstrationsprogrammen auch radioaktive Abfälle eingelagert.

Ein Endlager bei Morsleben wurde im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung vom Bund übernommen. 1979 hatte die damalige DDR mit der Nutzung des stillgelegten Salzbergwerks als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle begonnen. Insgesamt wurden bis zur Beendigung des Einlagerungsbetriebs im Jahr 1998 rund 37.000 m³ radioaktiver Abfälle in Morsleben eingelagert. Derzeit läuft das Genehmigungsverfahren für die Stilllegung.

Zwei weitere Endlager befinden sich in der Planung. Für die ehemalige Eisenerzgrube Konrad wurde im Jahr 2002 der Planfeststellungsbeschluss erteilt. Die Genehmigung wurde jedoch vor Gericht beklagt. Da die Klagen aufschiebende Wirkung haben, ist das Projekt bis zu einer Entscheidung des Gerichts gestoppt.

In Gorleben wurde von 1979 bis 2000 ein unterirdischer Salzstock auf seine Eignung als Endlagerstätte für alle Arten von radioaktiven Abfällen, darunter speziell auch für Brennelemente und hochradioaktive Abfälle, untersucht. Die Erkundung des Salzstockes ist seitdem unterbrochen. Das auf drei bis zehn Jahre angelegte Moratorium wurde auf der Grundlage der von der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen getroffenen Vereinbarung in Kraft gesetzt und dient der Klärung konzeptioneller und sicherheitsrelevanter Fragen zur Endlagerung.


Weblinks

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