Deponie

Aus Umweltglossar

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Auf einer Deponie werden Abfälle langfristig abgelagert. Im Unterschied zu einer wilden Müllkippe ist eine Deponie eine organisierte Anlage und die Ablagerung von Abfällen erfolgt so, dass die Umwelt möglichst wenig geschädigt wird.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Sogar noch nach dem 2. Weltkrieg wurden viele Abfälle in privaten Abfallgruben entsorgt. Die erste geordnete Deponie in Deutschland wurde 1961 von der Stadt Bochum errichtet. 1971 wurde mit dem Abfallbeseitigungsgesetz die Grundlage für eine geordnete Deponierung in der ganzen Bundesrepublik geschaffen.

Klassifizierung in Deutschland

  1. Deponien für gefährliche Abfälle
  2. Deponien für nicht gefährliche Abfälle
  3. Deponien für Inertabfälle
  4. Deponien für Bauschutt
  5. Deponien für Bodenaushub

In Deutschland müssen Deponien gemäß der TaSi [Technische Anleitung Siedlungsabfall] und derTASo [Technische Anleitung TA) Abfall] errichtet und überwacht werden.

Dabei fallen unter die Klasse I Deponien für unbelasteten Bauschutt und unbelasteten Boden. Unter Klasse II fallen Deponien für behandelten Haus-und Gewerbemüll, Industrieabfälle soweit für Einlagerungsstoffe, die nicht für die Deponieklasse III [Sondermülldeponie mit besonderen Überwachungsbedarf] zugeordnet sind.

Deponieklasse I muss mindestens eine natürliche Barriere gegen Grundwasser vorweisen. Deponieklasse II und Sondermülldeponien müssen mindestens eine Combidichtung aus mineralischer und künstlicher Barriere [KDB] vorweisen.

Seit Juni 2005 dürfen nur noch vorbehandelte Abfälle auf Deponien verbracht werden.

Umweltbelastung

Um die Belastung für die Umwelt zu begrenzen, arbeiten Deponien mit mehreren Sicherheitskonzepten (= Barrieren) die unabhängig voneinander vorhanden sein müssen, um Schäden auch noch dann zu verhindern, wenn eine Barriere versagt.

1. Barriere: Abfallvorbehandlung (etwa durch Abtrennung besonders gefährlicher Anteile, chemisch-physikalische Vorbehandlung, Verbrennung usw);

2. Barriere: Standortauswahl (der Standort muss durch seine Geologie und Hydrogeologie geeignet sein, etwa durch vorhandensein wasserundurchlässiger Schichten).

3. Barriere: Beschaffenheit des Deponiekörpers (Im Deponiekörper laufen chemische, biologische und physikalische Prozesse ab. Der Deponiekörper muss so aufgebaut werden, dass er stabil ist und keine Gasemissionen nach außen dringen, Wasser soll nicht eindringen können, damit nicht zu viel Sickerwasser gebildet wird.)

4. Barriere: Deponiebasisabdichtung und Sickerwasserbehandlung (Sie sollen verhindern, dass verunreinigte Sickerwässer ins Grundwasser eindringen können.)

5. Barriere: Oberflächenabdichtung (Soll das Eindringen von Regenwasser verhindern.)

6. Barriere: Nachsorge und Reparatur (Die Deponie muss auch wenn sie fertig verfüllt ist noch überwacht werden. Alle Systeme müssen so aufgebaut sein, dass sie repariert werden können, etwa die Rohre der Sickerwassererfassung. Es müssen weiterhin Messungen durchgeführt werden.)

Weblinks

  • EU-Richtlinie 31/1999/EG: [1]
  • Alle EU-Rechtsakte im Abfallbereich: [2]
Umweltbildung für Arbeitnehmer
Ein Gemeinschaftsprojekt der Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE und der Niedersächsischen Umweltstiftung
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