Bundesnaturschutzgesetz

Aus Umweltglossar

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Das deutsche Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beruht zum größten Teil auf der Kompetenz des Artikel 75 des Grundgesetzes zur Rahmengesetzgebung des Bundes. Es enthält den Rahmen für die Naturschutzgesetze und darüber hinaus einige unmittelbar wirkende Regelungen.


http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2002/index.html

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