Biotop

Aus Umweltglossar

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Das (oder der) Biotop ist der natürliche Lebensraum einer darauf abgestimmten Lebensgemeinschaft aus Pflanzen und Tieren (Biozönose).

Der Begriff Biotop, wörtlich übersetzt, meint einen Lebensort oder den Raum des Lebens; eine kleine räumlich abgrenzbare Einheit, wobei maßgeblich deren abiotische Faktoren (nicht belebte Bestandteile) einen Lebensraum prägen.

Der Begriff Biotop ist wertfrei. Als Biotope bezeichnet man sowohl natürlich entstandene Landschaftsbestandteile wie Bäche, ein Bergwald, Nadelwald, Mischwald etc. als auch – entgegen dem umgangssprachlichen Gebrauch – vom Menschen erschaffene Landschaftsbestandteile wie "Betonwüsten" (beispielsweise Autobahnen). Weitere gängige Beispiele von Biotopen sind etwa ein Bachlauf, ein Wald, ein Teich, ein Süßwasserwatt oder eine Streuobstwiese.

Einem Biotop sind charakteristische Arten von Pflanzen, Pilzen und Tieren zuzuordnen. Ein Biotop ist die kleinste räumliche Einheit in der Landschaftsökologie. Ein sehr kleines Biotop kann z. B. ein Kirchturm oder ein absterbender Baum sein (Habitat für z. B. Fledermäuse und Insekten). Trotzdem können manche Biotope je nach Systematik der Erfassung (köj Biotopkartierung) eine sehr große Fläche einnehmen (z. B. Seen, Watt). Mehrere Biotope mitsamt den darin lebenden Tieren und Pflanzen und den Interaktionen zwischen ihnen bilden ein Ökosystem. Ausgedehnte Gebiete, wie etwa eine Steppe, ein Regenwald oder das Meer bestehen als Ökosysteme aus einer Vielzahl unterschiedlicher Biotope und Biozönosen (Lebensgemeinschaften).


Zu unterscheiden von einem Biotop ist das Habitat (=Lebensraum), welches den charakteristischen Wohn- oder Standort, den eine Art besiedelt, bezeichnet.

Ein Biotop kann sowohl Raum verschiedener Habitate , als auch selbst Bestandteil ein oder mehrerer Habitate sein. Es kann die vorhandene Biozönose (Lebensgemeinschaft) prägen, als auch von ihr geprägt werden, weshalb man immer von einer Wechselwirkung zwischen Leben und Lebensraum ausgehen darf.


Biotopschutz und Biotopverbund

Biotopschutz ist eine Maßnahme des Artenschutzes und Ökosystemschutzes. Als Ziel des Naturschutzes dient er dazu, den Naturhaushalt zu erhalten. Da die menschlichen Lebensgrundlagen durch einen zerstörten Naturhaushalt gefährdet sind, ist der Schutz von Biotopen und der Biotopverbund als gesetzliches Ziel in Deutschland definiert worden. Der wesentliche Berührungspunkt zum Umweltschutz ergibt sich hier in der Minimierung der Emissionen von Industrie, Verkehr und Haushalten, die durch ihre Schadstoffe die Biotope gefährden oder zerstören.

Das Naturschutzgesetz definiert besonders wertvolle Biotope, die ohne weitere Schutzgebietsausweisung geschützt sind. Das sind vor allem Biotope, die selten sind und eine sehr lange Regenerationszeit (Zeit zur Wiederentstehung) haben, wie z. B. Moore. Störungen und Zerstörungen sind generell verboten. Sofern „überwiegendes öffentliches Interesse“ besteht, müssen Beeinträchtigungen „gleichwertig“ ausgeglichen werden.

Der Erfolg anfänglicher Bemühungen des Biotopschutzes, der sich auf den Erhalt und die Wiederherstellung wertvoller Biotope beschränkte, war durch die Isolation der Biotope durch Verkehr und Siedlungen stark eingeschränkt. Wegen des zunehmenden Drucks wirtschaftlicher Landnutzungen lassen sich Minimalansprüche an Habitatsgrößen oder die kritische Verbunddistanzen mancher Arten nicht befriedigen. Die Tiere können ihre komplementären Habitate (z. B. Laichplätze) nicht mehr erreichen oder sind von anderen Populationen isoliert (genetische Verarmung). Daher ist der Biotopverbund seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2001 ein weiteres wesentliches Ziel des Naturschutzes geworden.

Der Biotopverbund soll die Barrieren für Tierarten abbauen und besteht aus sogenannten Trittsteinen (für mobile Arten, wie z. B. Vögel), aus linearen Elementen (z. B. Hecken, Flüsse, Bäche etc.), Verbundflächen (z. B. strukturreiche Gebiete für Wild), und aus den eigentlich zu schützenden Biotopen oder Kernflächen eines Naturschutzgebietes. Der Biotopverbund beansprucht dabei insbesondere Flächen innerhalb der Siedlungen oder an Verkehrsanlagen, um deren negative Barrierewirkung abzubauen. Einzelmaßnahmen sind z. B. Grünbrücken oder Krötentunnel, die Tiere in die Lage versetzen sollen, trotz der intensiven Landnutzung ihre Lebensraumansprüche ersatzweise zu erhalten.


Weblinks

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Ein Gemeinschaftsprojekt der Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE und der Niedersächsischen Umweltstiftung
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