Bioabfall-Verordnung
Aus Umweltglossar
Die Bioabfallverordnung befasst sich mit der Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden. Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom September 1994 verordnete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zwei Jahre später im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Bundesministerium für Gesundheit nach Anhörung der beteiligten Kreise die Bioabfallverordnung.
Die Verordnung im Netz: http://bundesrecht.juris.de/bioabfv/index.html
