Betriebsverfassung

Aus Umweltglossar

Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Vertretung der Arbeitnehmer durch Betriebsräte. Es gibt den Betriebsräten weitgehende Rechte und schränkt damit die Handlungsfreiheit der Arbeitgeber ein. In Betrieben ohne Betriebsrat können die Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz zugunsten der Arbeitnehmer nicht ausgeübt werden.

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten wird durch Betriebsvereinbarungen ausgeübt. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, entscheidet eine einzurichtende Einigungsstelle.

Literatur

Weblinks

Umweltbildung für Arbeitnehmer
Ein Gemeinschaftsprojekt der Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE und der Niedersächsischen Umweltstiftung
Persönliche Werkzeuge