Betriebsverfassung
Aus Umweltglossar
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Vertretung der Arbeitnehmer durch Betriebsräte. Es gibt den Betriebsräten weitgehende Rechte und schränkt damit die Handlungsfreiheit der Arbeitgeber ein. In Betrieben ohne Betriebsrat können die Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz zugunsten der Arbeitnehmer nicht ausgeübt werden.
Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten wird durch Betriebsvereinbarungen ausgeübt. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, entscheidet eine einzurichtende Einigungsstelle.
Literatur
- Reinhard Richardi (Hrsg.): Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung. Verlag C.H. Beck, 9. Aufl. München 2004 ISBN 3406515673
- Mitbestimmung - Ein gutes Unternehmen. Broschüre Alles über die Mitbestimmung und die wesentlichsten Gesetzestexte vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit - darin auch das Betriebsverfassungsgesetz - kann dort kostenlos bestellt werden.
