Batterierecycling

Aus Umweltglossar

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Unter Batterierecycling wird die stoffliche Wiederverwertung von Batterien verstanden.

Für gebrauchte Batterien besteht per Gesetz eine Rückgabepflicht für Verbraucher und eine Rücknahmepflicht für Handel, Hersteller und Importeure; geregelt in Deutschland durch die Batterieverordnung, in der Schweiz durch den Anhang 10.4 der Stoffverordnung.

Obwohl jede Verkaufsstelle, die Batterien verkauft, diese auch zurücknehmen muss, beträgt die Rücklaufquote für Gerätebatterien in Deutschland nur 30 Prozent = 11.000 Tonnen/Jahr (Stand: Herbst 2004).

Besser ist die Lage bei Starterbatterien. Wer eine neue Starterbatterie kauft, muss 7,50 € Pfand zahlen, sofern er keine alte Batterie zurückgibt. Daher werden beinahe 100 Prozent der Bleibatterien in Deutschland gesammelt und wiederverwertet.

Weblinks

  • GRS, Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien in Deutschland
  • INOBAT, Interessenorganisation Batterieentsorgung in der Schweiz
Umweltbildung für Arbeitnehmer
Ein Gemeinschaftsprojekt der Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE und der Niedersächsischen Umweltstiftung
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