Abfallrecht
Aus Umweltglossar
Das Abfallrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Behandlung, den Transport und die Entsorgung von sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen regeln. Das Abfallrecht ist ein Teilgebiet des Umweltrechts.
Das Abfallrecht ist in Deutschland auf Bundesebene vor allem durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geregelt. Das Gesetz wird durch eine Vielzahl von Verordnung ergänzt und ausgefüllt.
In Deutschland unterliegt das Abfallrecht der sogenannten "konkurrierenden" Gesetzgebung, d.h. die Bundesländer können und müssen das Bundesrecht in Landesrecht umsetzen. Daher gibt es in allen 16 Bundesländern eigene Landesabfallgesetze, die insbesondere länderspezifische Regelungen und Zuständigkeiten enthalten.
Im Rahmen des Seminarangebotes der IG BCE wird stets auch auf Fragen des Abfallrechtes eingegangen.
Siehe hierzu auch unsere aktuellen Seminarangebote .
