Gefahrstoff

Aus Umweltglossar

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Gefährliche Stoffe sind chemische Stoffe oder Stoffgemische (Zubereitung), die in der EU harmonisiert nach ihrem Gefährdungspotential eingestuft werden. Die Gefährlichkeit eines Stoffes oder einer Zubereitung wird durch R- und S-Sätze sowie Gefahrensymbole (auch Gefahrenkennzeichen genannt) angegeben.

Gefahrenkennzeichen sind u. a.:

  • C ätzend (corrosive)
  • E explosionsgefährlich (explosive)
  • O brandfördernd (oxidising)
  • F leichtentzündlich (flammable)
  • F+ hochentzündlich (highly flammable)
  • T giftig (toxic)
  • T+ sehr giftig (highly toxic)
  • Xi reizend (irritant)
  • Xn gesundheitsschädlich (noxious)
  • N umweltgefährdend (nature polluting)


Inhaltsverzeichnis

Einstufungen

Gefährliche Stoffe sind

ätzend, wenn sie lebende Gewebe bei Berührung zerstören können. Beispiele: Schwefelsäure, Natronlauge, Abflussreiniger
explosionsgefährlich, wenn sie leicht explodieren können. Beispiele: TNT, Glycerintrinitrat, Pikrinsäure
brandfördernd, wenn sie, ohne selbst brennbar zu sein, eine Verbrennung unterstützen. Beispiele: Sauerstoff, sauerstoffreiche Salze wie Kaliumchlorat, Peroxide, Fluor
leichtentzündlich, wenn sie sich bei Raumtemperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und später entzünden können und ihr Flammpunkt in flüssigem Zustand unter 21 °C liegt. Beispiele: Aceton, Benzin, Ethanol
hochentzündlich, wenn ihr Siedepunkt unter 35 °C und ihr Flammpunkt in flüssigem Zustand unter 0 °C liegt. Beispiele: Wasserstoff, Ethin, Diethylether
reizend, wenn sie, ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können. Beispiele: Kaliumcarbonat, Natriumcarbonat
gesundheitsschädlich, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Beispiel: Kaliumchlorat
giftig, wenn sie in geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Beispiel: Methanol, Tetrachlormethan
sehr giftig, wenn sie in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Beispiele: Heroin, Nikotin
umweltgefährdend, wenn sie Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tiere, Pflanzen oder Mikroorganismen verändern können, so dass dadurch sofort oder später Umweltschäden hervorgerufen werden können. Beispiel: Kaliumpermanganat

Gesetzliche Regelung

Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gibt es europäische Gefahrstoffrichtlinien, die von den Mitgliedern in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist die Gefahrstoffverordnung die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Schutz für Arbeitnehmer/-innen. Wenn Gefahrstoffe verpackt und auf öffentlichen Transportwegen transportiert werden, spricht man von Gefahrgütern. Der Transport auf der Schiene und der Straße wird in Europa einheitlich im ADR geregelt. In Deutschland wird das ADR in der Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahhn (GGVSE) umgesetzt.

Umgang mit Gefahrenstoffen

Für den Arbeitgeber gilt:

  • Es besteht Prüfungspflicht! Handelt es sich überhaupt um einen Gefahrstoff?
  • Bei einem Gefahrstoff besteht Kennzeichnungspflicht!
  • Das entsprechende Sicherheitsdatenblatt muss vorhanden sein! Mitarbeiter haben Recht auf Einsichtnahme.
  • Warnschilder müssen aufgestellt werden!
  • Mitarbeiter die mit Gefahrstoffen in Berührung kommen, müssen speziell und regelmäßig unterwiesen werden!
  • Je nach Gefahrstoff ist eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung der Mitarbeiter Pflicht!

In Deutschland ist der der Umgang mit radioaktiven Stoffen (Schutz der Arbeitnehmer)in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt (nicht in der Gefahrstoffverordnung).

Allgemein gilt:

  • Vermeiden
  • Eindämmen
  • Schützen

Möglichst auf ungefährliche Stoffe umsteigen. Gefahrstoffe so wenig wie möglich verwenden evt. Arbeitsbereiche abtrennen und/oder spezielle Filter in den Absauganlagen verwenden. Wenn das nicht reicht, muss den Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Literatur


Weblinks

Umweltbildung für Arbeitnehmer
Ein Gemeinschaftsprojekt der Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE und der Niedersächsischen Umweltstiftung
Persönliche Werkzeuge