Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Aus Umweltglossar

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Als Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten und Beseitigen von Abfällen zusammenhängen bezeichnet.

Sie umfasst die Planung, Ausführung und Kontrolle dieser Tätigkeiten und Aufgaben. Dies bezieht sich sowohl auf Abfälle aus der Industrie, dem Gewerbe und dem Dienstleistungssektor als auch auf Abfälle aus den Haushalten und öffentlichen Bereichen (Straßen, Parkanlagen etc.). Abfallwirtschaftliches Handeln kann öffentlich, privat oder in gemischten Formen organisiert sein.

Abfallwirtschaft gilt zudem als eine angewandte Naturwissenschaft und ist in das Bauingenieurwesen eingebunden. Dies entwickelte sich aufgrund der zunehmenden Notwendigkeit zur systematischen Entsorgung von Hauhaltsabfällen in den Großstädten Ende des 19. Jahrhunderts und der damals noch engen Anbindung an die Städteplanung,

Unter Kreislaufwirtschaft wird der ressourcenschonende Umgang mit Abfällen verstanden, indem Abfälle wiederverwendet (auch für andere Nutzungen) oder verwertet (stofflich, rohstofflich oder energetisch) werden.


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